AGB für Ferienwohnung an der Ostsee

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Das von Ihnen gemietete Ferienobjekt ist Eigentum von Otto und Gabriele Held – nachfolgend Vermieter genannt. Ein Vertrag kommt mit der Zusage des Gastes zustande, das genannte Ferienobjekt in einer bestimmten Zeit  zu mieten. Die Zusage kann mündlich, telefonisch und in schriftlicher Form erfolgen. Damit gelten die allgemeinen Geschäfts-  und Stornierungsbedingungen.

§ 1 Zahlungsbedingungen

Jede Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Buchungsbestätigung.  Diese kann mündlich oder in schriftlicher Form erfolgen. Es  werden ca. 25% des Gesamtmietpreises als Anzahlung fällig, wobei das Eingangsdatum des Betrages auf dem angegebenen Konto relevant ist.  Der Restbetrag ist bei Anreise in bar zu entrichten. Bei Buchungen „last minute“ (innerhalb einer 1-Wochenfrist vor Anreise) wird der Gesamtbetrag vollständig bei Anreise in bar fällig. Die Zahlung per Kreditkarte vor Ort ist nicht möglich. Bei nicht pünktlicher Zahlung behält sich der Vermieter vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Die nicht pünktliche Zahlung wirkt insofern wie eine Stornierung durch den Gast und berechtigt den Vermieter zur Erhebung der unter § 3 genannten Stornierungsgebühren.

§ 2 Nebenkosten / Kurtaxe

Die Nebenkosten für  Wasser, Strom und Endreinigung sowie die  Nutzung eines PKW-Stellplatzes auf dem Grundstück sind im Mietpreis enthalten. Für das Ferienhaus sind  Wasser und Strom bis zu einem Durchschnittswert enthalten. Andere  anfallende Nebenkosten (z.B. Waschmaschinenbenutzung, Trockner …) sind bei Mietende zu zahlen. Bettwäsche und Handtücher sind im Preis enthalten, für die Ferienwohnungen  können Duschhandtücher gemietet werden oder sind selbst mitzubringen. Für das Ferienhaus sind Duschhandtücher im Preis enthalten.  Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muss vor Ort gezahlt werden. Eventuelle Zusatzkosten für Haustiere sind ebenfalls  zu entrichten.

§ 3 Stornoregelungen und Rücktritt:  Sie können  vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt steht dem Vermieter folgender pauschalierter Schadensersatzanspruch zu:

65.  – 45 Tag  vor Mietbeginn  = 40 % des Mietpreises,

44. – 20. Tag vor Mietbeginn   = 70 % des Mietpreises,

ab 19. Tag  vor Mietbeginn           = 90 % des Mietpreises.

bei Nichtantritt der Buchung. Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen und sind direkt an den Vermieter zu richten. Es zählt der Poststempel bzw. der Eingang der Mail.  Im Falle des Rücktritts wird ein pauschaler Aufwendungsersatz von 35,00 € erhoben. Dieser Aufwendungsersatz wird von einer evtl. bereits geleisteten Anzahlung einbehalten. Überschüssige Beträge werden auf das Konto des Gastes nach Bekanntgabe der Bankverbindung überwiesen. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft von unseren angebotenen Objekten sind bei freien Zeiten möglich. Wird der Aufenthalt vorzeitig beendet, erfolgt keine anteilige Erstattung des Mietpreises. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen!  

Wünscht der Mieter eine geringere Buchungszeit wie ausgeschrieben, werden  mindestens  50 € für eine vorzeitige“ Auscheckgebühr“ auf den Mietpreis zusätzlich erhoben. Auch  kurzfristig abgeschlossene  Buchungen jeglicher Art, auch schriftliche Zusagen(z.B. per E-Mail) gelten als Vertrag und unterliegen den Stornoregelungen (s. u. Allgemeines)

§ 4 Haustiere

Das Mitbringen von Kleintieren ist nur nach Absprache möglich (Fewo und Meerhaus  nur in der Neben- und Mittelsaison). Die Zusatzkosten betragen 12 € (Fewo), 15 €(Meerhaus)/ Tag  Es fallen zusätzlich erhöhte Reinigungsgebühren an: Fewo 9 und 12 üNN: plus 25 Euro, Meerhaus: plus 30 Euro.

§ 5 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Gegenstände, Inventar, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden am Haus und Inventar, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Kleinere Schäden ab 10 € sind vor Ort zu begleichen, nach Absprache oder über die Haftpflichtversicherung des Mieters. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Es erfolgt vor und nach Schlüsselübergabe eine gemeinsame Begehung.

§ 6 Verlust der Wohnungsschlüssel

Bei Verlust von übergebenen Schlüsseln ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Verlustes eines Schlüssels durch den Mieter oder einem seiner Reiseteilnehmer sind 50,00 € zu zahlen.

§ 7 Ankunft/Abreise

Die An- und Abreise ist in den Hauptsaisonzeiten im Sommer  jeweils am Sonnabend. Ihre Anreise ist zwischen 15.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich. Die Beräumung und Übergabe der Unterkunft am Abreisetag hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Anderweitige Absprachen sind jeweils bis spätestens 1 Tag vor Anreise möglich.

§ 8 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Greifswald.

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.